Barrierefreiheit auf tavolo.me
Tavolo soll für alle Menschen nutzbar sein — egal mit welcher Software, welchem Eingabegerät oder welchen Einschränkungen. Diese Erklärung dokumentiert, wo wir aktuell stehen, was geprüft wurde und wo wir noch besser werden müssen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung bezieht sich auf den unter tavolo.me erreichbaren Webauftritt und auf das Tavolo-Buchungs-Widget, das von Restaurantkunden in deren Websites eingebettet wird. Da das Widget Endkunden (Verbrauchern) den Abschluss von Reservierungsverträgen ermöglicht und damit als Dienstleistung des elektronischen Geschäftsverkehrs nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG anzusehen ist, fällt es in den sachlichen Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG); die Pflichten gelten für nach dem 28. Juni 2025 erstmalig erbrachte Dienstleistungen.
Konformitätsstand
Diese Webpräsenz und das Buchungs-Widget sind teilweise konform mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA. Die unter „Bekannte Einschränkungen" aufgeführten Punkte werden derzeit überarbeitet. Die zugrunde liegenden Anforderungen ergeben sich aus § 3 BFSG i. V. m. Anhang I der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act).
Was bereits umgesetzt ist
- Vollständige Tastatur-Bedienbarkeit — alle Funktionen erreichbar mit Tab/Shift-Tab/Enter/Escape, keine Tastaturfallen.
- Sichtbare Fokus-Indikatoren mit ausreichendem Kontrast in der Markenfarbe (Akzent-Terracotta).
- Skip-Link beim ersten Tab-Druck, springt direkt in den Hauptinhalt.
- Semantische HTML-Struktur:
<nav>,<main>,<article>,<section>, sinnvolle Überschriften-Hierarchie (H1 → H2 → H3). - Alt-Texte auf allen inhaltlich relevanten Bildern; dekorative Bilder erhalten leeres alt-Attribut.
- Formular-Labels sind allen Eingabefeldern zugeordnet, Pflichtfelder gekennzeichnet.
- ARIA-Rollen bei Modalen (
role="dialog",aria-modal, fokussierter Schließen-Button beim Öffnen). - Reduced-Motion-Respekt: alle Animationen werden bei
prefers-reduced-motion: reducedeaktiviert. - Farbkontraste durchgängig ≥ 4.5:1 für Fließtext und ≥ 3:1 für UI-Elemente, geprüft mit Lighthouse und Axe.
- Buchungs-Widget responsive von 320 px bis Desktop, alle Inhalte erreichbar ohne horizontales Scrollen.
Bekannte Einschränkungen
Stand Mai 2026 sind uns folgende Punkte bekannt, die noch nicht WCAG-AA-konform sind:
- Einige Hover-Tooltips im Dashboard-Tisch-Plan sind aktuell noch nicht via Keyboard erreichbar — geplant für die nächste Iteration.
- Die Vergleichstabelle auf der Startseite ist auf sehr schmalen Geräten horizontal scrollbar; eine kompaktere Mobile-Variante folgt.
- Screenreader-Live-Regions für Slot-Verfügbarkeit im Buchungswidget sind in Arbeit — momentan signalisieren wir Status-Wechsel nur visuell.
Was wir aktiv tun
- Manuelle Tests mit VoiceOver (macOS/iOS) und NVDA (Windows) bei jeder größeren Änderung.
- Automatisierte Prüfungen in CI mit axe-core auf den marketing- und onboarding-Routen.
- Reguläres Audit der Farbkontraste mit dem APCA-Algorithmus (WCAG 3 Vorbereitung).
- Kontinuierliche Pflege dieser Erklärung bei jeder neuen Funktion — nicht erst zum gesetzlichen Stichtag.
Feedback und Beschwerden
Sie sind auf eine Barriere gestoßen oder haben Verbesserungsvorschläge? Wir sind dankbar für jede Rückmeldung. Erreichbar unter:
[email protected]
Antwort innerhalb eines Werktages.
Durchsetzungsverfahren und Marktüberwachung
Falls eine Barriere nicht binnen angemessener Frist beseitigt wird, können Sie nach § 32 BFSG das Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle BGG in Anspruch nehmen:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
www.schlichtungsstelle-bgg.de · Telefon 030 18527-2805
Zuständige Marktüberwachungsbehörde nach § 19 BFSG für unseren Sitz in Niedersachsen:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS)
Domhof 1, 31134 Hildesheim
soziales.niedersachsen.de
Verbraucher können sich nach § 19 Abs. 5 BFSG mit konkreten Hinweisen direkt an die Marktüberwachungsbehörde wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht die gesetzlichen Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt.
Stand dieser Erklärung
Erstellt: 8. Mai 2026 · Letzte Überarbeitung: 10. Mai 2026 · Wird mindestens jährlich aktualisiert oder wenn relevante Änderungen am Angebot vorgenommen werden.