Elegantes Restaurant mit dunkelblauen Wänden, kunstvollen Lampen und Treppe, anspruchsvolle deutsche Gastronomie die DSGVO-konforme Reservierungs-Software auf deutschen Servern voraussetzt.
Datenschutz · Compliance

DSGVO-konformes Reservierungssystem, Daten bleiben in Deutschland

Wenn Sie Tisch-Reservierungen entgegennehmen, verarbeiten Sie personenbezogene Daten: Name, E-Mail, Telefonnummer, oft Anmerkungen wie Allergien. Die DSGVO macht klar, dass Sie als Restaurant der Verantwortliche sind und Ihren Software-Anbieter sauber als Auftragsverarbeiter einbinden müssen. Tavolo macht diesen Schritt so einfach wie möglich.

14 Tage kostenlos testen
  • Server in Deutschland (Frankfurt am Main)
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) digital im Dashboard signierbar
  • Keine Datentransfers in die USA oder andere Drittländer
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) pro Gast mit einem Klick im Dashboard
  • Tracking-Skripte (GA4/GTM) ausschließlich nach Cookie-Consent, DSGVO-konform
  • Keine Daten-Weitergabe an Dritte, kein Cross-Selling Ihrer Gäste-Datenbank

Was viele Anbieter nicht offenlegen

Viele große Reservierungs-Plattformen gehören zu US-Konzernen. Datentransfers in die USA sind seit 2023 grundsätzlich über den EU-US-Angemessenheitsbeschluss (Data Privacy Framework) möglich, vorausgesetzt, der Anbieter ist dort zertifiziert und die Anforderungen werden eingehalten. Das bedeutet für Restaurants zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten (z. B. Verarbeitungsverzeichnis, AV-Vertrag, Transfermechanismus). Bei Tavolo entfällt das: eigenständige deutsche Software (gehört zu Leuchter.ORG, Edewecht), Hosting in der EU, keine Datenflüsse außerhalb der EU.

Wie der AVV bei uns abläuft

In Ihren Einstellungen finden Sie den Punkt „Auftragsverarbeitungsvertrag". Ein Klick öffnet das vorausgefüllte Formular nach Art. 28 DSGVO, Sie ergänzen Restaurantname und Anschrift, signieren digital, fertig. Der Vertrag steht Ihnen danach als PDF zum Download zur Verfügung und liegt in unserem Audit-Trail. Keine Anfragen per E-Mail, kein Hin-und-her, keine Anwaltskosten.

Was passiert wenn ein Gast „Löschung" verlangt?

In der Gäste-Liste klicken, Profil öffnen, „Daten löschen" auswählen. Der Datensatz wird gemäß Art. 17 DSGVO entfernt; statistische Aggregate (Anzahl Reservierungen gesamt) bleiben anonymisiert erhalten, weil Ihr Restaurant ein berechtigtes Interesse an Auslastungs-Reporting hat. Für Reservierungs-Snapshots, die im Anhang einer Buchungs-Mail liegen, gilt die übliche 30-Tage-Frist.

Stand: 15. Juli 2026

Warmes Restaurant-Interior mit organischer Hängelampe und Holz-Naturmaterialien, Gastronomie die ihren Gästen mit DSGVO-konformer Datenverarbeitung Vertrauen vermittelt.

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