Was viele Anbieter nicht offenlegen
Viele große Reservierungs-Plattformen gehören zu US-Konzernen. Datentransfers in die USA sind seit 2023 grundsätzlich über den EU-US-Angemessenheitsbeschluss (Data Privacy Framework) möglich, vorausgesetzt, der Anbieter ist dort zertifiziert und die Anforderungen werden eingehalten. Das bedeutet für Restaurants zusätzliche Prüf- und Dokumentationspflichten (z. B. Verarbeitungsverzeichnis, AV-Vertrag, Transfermechanismus). Bei Tavolo entfällt das: eigenständige deutsche Software (gehört zu Leuchter.ORG, Edewecht), Hosting in der EU, keine Datenflüsse außerhalb der EU.
Wie der AVV bei uns abläuft
In Ihren Einstellungen finden Sie den Punkt „Auftragsverarbeitungsvertrag". Ein Klick öffnet das vorausgefüllte Formular nach Art. 28 DSGVO, Sie ergänzen Restaurantname und Anschrift, signieren digital, fertig. Der Vertrag steht Ihnen danach als PDF zum Download zur Verfügung und liegt in unserem Audit-Trail. Keine Anfragen per E-Mail, kein Hin-und-her, keine Anwaltskosten.
Was passiert wenn ein Gast „Löschung" verlangt?
In der Gäste-Liste klicken, Profil öffnen, „Daten löschen" auswählen. Der Datensatz wird gemäß Art. 17 DSGVO entfernt; statistische Aggregate (Anzahl Reservierungen gesamt) bleiben anonymisiert erhalten, weil Ihr Restaurant ein berechtigtes Interesse an Auslastungs-Reporting hat. Für Reservierungs-Snapshots, die im Anhang einer Buchungs-Mail liegen, gilt die übliche 30-Tage-Frist.
Stand: 15. Juli 2026

